Richter
Bei den Landsknechten auch Profoss genannt. Das Hof- und Vogteirecht, bei dem es um Leben und Tod ging, war mit Hofgeschworenen (Hyen) besetzt, hat im späteren Stapelgericht in Gestalt des Schultheiss fortbestanden.
Der Landesherr berief einen Richter als Vorsitzenden des Gerichtes, der meist aus einem Ministerialiengeschlecht (niederer Adel) stammte.
Für seine Dienste wurde der Richter mit Gütern und Besitzungen belehnt, die von allen Abgaben befreit waren. Auch standen ihm die Hinterlassenschaften von Selbstmördern und das Räubern abgenommene Diebesgut zu, wenn die rechtmässigen Eigentümer sich nicht innerhalb von 6 Wochen gemeldet hatten.
Dem Richter standen Büttel, Gerichtsschreiber (Aktuar) und Schöffen (Arbiter) zur Seite.
Der Büttel führte den Angeklagten vor die Schranken des Gerichtes. Nach der Vernehmung wurden die Zeugen gehört, der Procurator trug seine Verteidigung vor, und die Schöffen fällten ihr Urteil. Wenn der Angeklagte für schuldig befunden wurde, verkündete der Richter das Strafmass, brach den Stab als Zeichen seiner Vollmacht über den Verurteilten und übergab jenen dem Büttel oder Scharfrichter.

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