Abdecker
Auch als Abstreifer, Fallmeister, Feldmeister, Filler, Freiknecht, Füller, Kafiller, Kaltschlächter, Racker, Schinder oder Wasenmeister bezeichnet
Es gehörte zu seinen Aufgaben, in einem bestimmten Bezirk das gefallene Vieh wegzuschaffen, abzuhäuten und einzuscharren. Als Lohnersatz erhielt er die Felle.
Oft war das Amt des Wasenmeisters dem des Scharfrichters vereinigt. Abdecker konnten nicht Mitglied einer Zunft werden, Militärdienst leisten oder ein bürgerliches Amt annehmen.
Jedoch waren sie nicht ehrlos, konnten vor Gericht Zeugnis ablegen.
Der Abdecker war bei seiner Arbeit durch Verletzungen gefährdet. Infektionen und Wundbrand endeten oft tödlich.
Ableger
Auch als Auf- und Ablader, Spanner oder Weinschröter bezeichnet
Zu seinen Aufgaben gehörte das Beladen der Fuhrwerke und das Befestigen (Spannen) der Ladung.
Anwalt, Gerichtsschreiber, Notar
Für
Anwalt auch Advokat, Anweiser, Fürsprech, Procurator, Rabulist, Rechtsanwalt.
Geistliche Professoren unterrichteten die Studenten der Rechtswissenschaften, bis Anfang des 16. Jahrhunderts die Lehrstühle mit weltlichen Rechtsgelehrten besetzt wurden.
Nach dem Studium und Erwerb des Baccalaureats oder Magistertitels folgte ein 10semestriges Fachstudium. Nach 6 bis 8 Jahren Universitätsaufenthalt, der Ausarbeitung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und Prüfung (Rigorosum) konnte der Titel
Dr. iur. utr. erlangt werden (Doctor juris utriusque = Dr. beider Rechte - Philologie und Philosophie).
Diejenigen, die ihr Studium nicht beendet hatten, waren als Rabulisten und verschlagene Prokuratoren (Winkeladvokaten) wenig angesehen. Wer es zum Baccalaureat gebracht hatte, verdiente als Rechtsberater, Fürsprech, Gerichtsschreiber oder Notar meist in kleineren Städten sein Brot.
Promovierte Juristen konnten als fürstliche Räte, Richter, Stadt- oder Ratsschreiber und vielleicht sogar als Universitätslehrer berufen werden.